der klassiker - fahrerlaubnis-klasse b (b197 / B78)

Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage:
Zum 15. oder 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her.

Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert.

Aber auch in den späteren Jahren entschließen sich viele für den Schritt in die Freiheit auf zwei Rädern.

Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

Alle Zweirad - Klassen im überblick

AM

max. 50 ccm Hubraum

max. 4 kW Nutzleistung

max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Mindestalter 15 Jahre

A1

maximal 125 ccm

maximal 11 KW (15 PS)

Mindestalter 16 Jahre

Probezeit beginnt (2 Jahre)

Einschluss Klasse AM

Automatikeintragung möglich

Schlüsselzahl B196 – hier lang

A2

mehr als 50 ccm

maximal 35 KW (48 PS)

mindestalter 18 Jahre

Verhältnis Gewicht/Leistung maximal 0,2 KW/kg

Einschluss Klasse A1 & AM

Automatikeintrag möglich

A

keine Beschränkung

auch Beiwagen erlaubt

Direkteinstieg / mindestalter 24 Jahre

Alternativ 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A2 (Aufstiegsprüfung)

Einschluss Klasse A1, A2 & AM

Automatikeintrag möglich

Ihre Fachberaterin

Ramona Binsteiner

Fachberaterin Motorrad
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Klasse AM